AGB

  1. Allgemeines

Unseren Leistungen liegen nachstehende Vertragsbedingungen zugrunde.
Sie gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren
Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind soweit nicht anders vereinbart, Netto-Preise und auf der Basis des jeweiligen Lohntarifs kalkuliert. Treten nach der Angebotsabgabe tarifliche Lohnerhöhungen ein, so darf der Lohnpreisanteil um den Preis der Lohnerhöhung angepasst werden. Fracht- und Verpackungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis mit enthalten. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
Bei Maßanfertigungen kann der Verkäufer eine angemessene Anzahlung verlangen. Der Bearbeitungspreis bei Reinigungsaufträgen wird unabhängig vom Reinigungs- oder Waschergebnis für die Durchführung der angebotenen und bestellten Leistung erhoben.
Folgende Umstände berechtigen zur Nachberechnung, sofern sie bei der Abgabe des Angebotes nicht erkennbar oder aus sonstigen Gründen nicht vorhersehbar waren, oder vom Auftraggeber verschwiegen wurden:
  1. Hohlräume in Decken und Wänden, welche die Anfertigung spezieller Teile zur Montage notwendig machen,
  2. Wandversteifungen, Stahlträger, Armierungen u.ä., wodurch der Einsatz spezieller Werkzeuge oder gar eine Änderung der vorgesehenen Montage notwendig wird,
  3. Nachträge und Sonderwünsche
  4. Verzögerungen der Arbeiten (Stillstands- und Wartezeiten) über eine vereinbarte Zeit oder aber einen angemessenen Zeitraum hinaus, aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind.
  5. Falsche Baubeschreibungen oder zwischenzeitliche Bauveränderungen
  6. Wiederholte oder mehrmalige Reinigung eines Reinigungsgutes, oder besondere Behandlungsmethoden
Sämtliche Mehrkosten die sich aus o.g. Gründen ergeben, inkl. Neubestellungen bei Maßänderung, trägt der Auftraggeber.
  1. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt zu den angegebenen und bestätigten Lieferterminen. Eine angemessene Nachfrist ist zu gewähren. Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist und gestatten dem Käufer nicht, wegen nicht eingehaltener Lieferfrist oder Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bzw. Schadenersatzansprüche zu stellen. Treten nach Vertragsabschluss Umstände ein, die der Kreditwürdigkeit des Käufers entgegenstehen, so sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Lieferant berechtigt Ersatz des ihm entstandenen Schadens und der Mehraufwendungen zu verlangen.
  1. Montage- und Reinigungsarbeiten

Der Auftraggeber hat für den erforderlichen Strom- und Wasserzugang zu sorgen. Bei Arbeiten von mehr als 4 Stunden sind sanitäre Anlagen und Toiletten zur Verfügung zu stellen. Die Raumtemperatur hat mindestens 12°C zu betragen. Für freien Zugang zu den Fenstern sorgt der Auftraggeber, ebenso bei Außenarbeiten und dem evtl. Einsatz von Hebebühnen.
Bei der De- und Montage von Lamellenvorhängen, Gardinen u.a. Sonnenschutzanlagen, zu deren Reinigung, haften wir nicht für Beschädigungen an den Deckenleisten, die infolge Materialermüdung entstehen.
  1. Reinigung

Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsach-gemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.) Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder wir dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen können.
Für nachstehende Mängel übernehmen wir keine Haftung:
  1. Einlaufen und Verziehen von Lamellenvorhängen, Rollos, Gardinen o.a. Sonnenschutzanlagen ist materialbedingt, evtl. wurden Kett- oder Schussfäden bei der Herstellung unterschiedlich gespannt, oder es wurden Materialien verwendet, die beim Waschen unterschiedlich reagieren. Eine Maßänderung von bis zu 5% ist dabei je nach Material möglich.
  2. Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren haben chemisch mit dem Fasermaterial reagiert und sind daher durch Wäsche nicht mehr zu entfernen.
  3. Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung, sichtbar werden.
  4. Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlungen, Wasserschäden, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse, sowie Retuschen und Ausrüstungen des Grundgewebes können das Warenbild verändern.
  5. Schäden die durch unsachgemäßen Transport oder Kennzeichnung der Lamellen entstehen, insbesondere nicht für Knicke und Wellen – diese Schäden sind auch nach der Reinigung noch sichtbar.
  6. Ausdehnen oder Ausfransen der Kanten, sowie das Einrollen der Lamellen in waagerechter Linie (schüsseln)
  7. Haltbarkeit der Schweißnähte und Brüche an Beschwerungsplatten, Abstandsketten und Lamellenhaltern.

   

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Bei Weiterverarbeitung werden die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abgetreten.
  1. Gewährleistung

Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung sind wir nach unserer Wahl nur zur Ersatzlieferung oder zur kostenlosen Instandsetzung, bzw. wiederholten Leistung verpflichtet. Nach unserer Wahl können wir Ersatzlieferungen, Ersatzleistungen oder Instandsetzungen durch Rückvergütung bereits erfolgter Zahlungen oder durch Verzicht auf nicht bezahlte Rechnungen ersetzten. Die Gewährleistung, bzw. Garantie für nicht von uns hergestellte Produkte richtet sich nach der vom Hersteller angegebenen Garantie. Diese muss im Einzelfall erfragt werden.
Für Reparaturen übernehmen wir eine Garantie von 6 Monaten, ausgenommen davon ist alters- oder umweltbedingte Materialermüdung.
Mängel sind uns innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen.
Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farben, Massen, Gewicht oder Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Für ausgeführte Arbeiten, bzw. ein- oder angebaute Anlagen oder Teile in/an Gebäuden, die Dritten zugänglich sind, übernimmt der Auftraggeber die Haftung, ohne dass eine Zwischenabnahme fällig wird.
Für technische Eigenschaften, die der Verkäufer nicht ausdrücklich zugesichert hat, wird keine Gewähr übernommen. Die gilt insbesondere für Materialeigenschaften, die durch unterschiedliche Umweltfaktoren, wie durch Industrieverschmutzung, falsche Reinigung, Unwetter usw. beeinflusst werden können. Ferner auch auf Schäden die durch unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.
  1. Haftungsbegrenzung bei Reinigungsgut

Wir haften für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 4-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
  1. Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine aus dem Geschäftsverkehr mit uns betreffenden Daten mittels Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden.
Angebote, Zeichnungen, Entwürfe u.ä. bleiben unser Eigentum, auch wenn wir den Zuschlag nicht erhalten. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
  1. Sonstige Bedingungen

Rechtsunwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Sie haben ebenfalls für diejenigen Gültigkeit, die für die Verpflichtung des Käufers haftet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand 01.11.2017